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Niederschlagswassergebühr

Der verantwortungsvolle Umgang mit Regenwasser ist ein wichtiger Teil des Umweltschutzes. Je mehr Wasser direkt vor Ort versickert und damit auf natürlichem Wege in den Wasserkreislauf gelangen kann, desto besser für uns alle. Ein Teil des Regenwassers fällt aber auf versiegelte Flächen, kann nicht vor Ort versickern und wird über das öffentliche Kanalnetz abgeleitet. Die Kosten dieser Ableitung werden ab dem 01. Januar 2015 auf die Nutzer der öffentlichen Regenwasser-Beseitigungsanlage in Form der Niederschlagswassergebühr umgelegt.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Summe der auf einem Grundstück überbauten, befestigten und am öffentlichen Abwasserkanal angeschlossenen Fläche und beträgt für das Jahr 2024 je Quadratmeter 0,90 €.

Die Ermittlung dieser Flächen erfolgt über eine Selbstauskunft der Grundstückseigentümer. Dazu wird ein Fragebogen an alle Grundstückseigentümer in Celle versendet. Hier sind die erforderlichen Angaben durch den Grundstückseigentümer vorzunehmen. Der ausgefüllte Fragebogen ist an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu senden.

Hinweis: Grundstücke, von denen kein Regenwasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet wird und auf denen das Wasser vor Ort versickert, sind nicht gebührenpflichtig.

Des Weiteren gibt es auch für gebührenpflichtige Grundstücke Möglichkeiten, die Gebühr zu reduzieren:

  • Option 1)
    Versickerungsanlage, die Niederschlagswasser zurückhält, teilweise versickert und nur das nicht versickerte Niederschlagswasser ableitet → Reduzierung der Veranlagungsfläche auf 30 %. Voraussetzung ist ein Stauvolumen von mindestens 2 m³ je angefangene 100 m² angeschlossener Fläche. Planung, Bau sowie Betrieb der Versickerungsanlagen haben gemäß dem aktuellen Arbeitsblatt DWA A-138 zu erfolgen.
  • Option 2)
    Gründächer mit einer Mindestaufbauhöhe von 6 cm → Reduzierung der Veranlagungsfläche auf 50 %